Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Wohnung Nr. 2 Meerzeit Norderney

 

  1. Anmeldung, Buchungsbestätigung

 

(1) Mit Ihrer Anmeldung für den Aufenthalt in der Wohnung Nr. 2 im Haus Meerzeit Norderney bieten Sie uns den Abschluss des Zeitmietvertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder telefonisch geschehen. Der Mietvertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Mietpreis schriftlich bestätigen (Buchungsbestätigung).

 

(2) Innerhalb von sieben Tagen nach der Anmeldung erhalten Sie die Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte Wohnung enthält.

 

  1. Bezahlung

 

(1) Bei Erhalt der Buchungsbestätigung leisten Sie eine Anzahlung. Sie beträgt 25 % des Mietpreises für den Aufenthalt in der Ferienwohnung. Der restliche Mietpreis wird vier Wochen vor Anreise fällig. Die entsprechenden Beträge sind termingerecht und ohne Abzug auf das Konto mit der IBAN DE43 4286 1387 0647 2914 00, BIC GENODEM1BOB (VR-Bank Westmünsterland eG) zu überweisen.'

 

  1. Leistungen, Preise

 

(1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

 

(2) Mietverlängerung: Sprechen Sie bitte rechtzeitig mit uns, falls Sie länger bleiben wollen. Das ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Unterkunft noch frei ist.

  1. Besondere Hinweise für Appartements

 

(1) Die Gebühren bei Benutzung der zentral vorgehaltenen Waschmaschine/Trockner sind nicht im Mietpreis enthalten. Die dadurch anfallenden Kosten sind unmittelbar vor Ort zu zahlen. Das Appartement darf nur von der in der Angebotsbeschreibung angegebenen und in der Buchungsbestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. In der Regel sind die Appartements am Anreisetag ab 15.00 Uhr zu beziehen und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu verlassen.

 

(2) Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.

 

  1. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson

 

(1) Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

 

(2) Wenn Sie zurücktreten, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reservierungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.

Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:

 

    bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 25 % des Gesamtmietpreises

    bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50 % des Gesamtmietpreises

    danach 80 % des Gesamtmietpreises

 

(3) Bis zum Anreisetag kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an uns. Wir können dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn diese oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertraglich vereinbarten wesentlichen Umstände, die für die Durchführung des Vertrages und die vertragsgemäße Nutzung erforderlich sind, bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.

 

(4)  Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall unter Berücksichtigung von Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung sowie ersparter Aufwendungen geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.

 

 

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

(1) Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen des Vermieters, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

 

(2) Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt sowie ersparte Aufwendungen.

 

(3)  Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass er Einnahmen durch eine anderweitige Vermietung des Objekts erlangt hat bzw. entsprechende Einnahmen und/oder ersparte Aufwendungen höher waren als vom Vermieter berücksichtigt.

(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Ferienobjekt nicht enthalten, wird aber empfohlen.

 

  1. Reiseversicherung

 

Zur Vermeidung der unter 5. entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss einer der Reiserücktrittskosten-Versicherung.

 

  1. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

 

Wir können den Mietvertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Hausfrieden trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns vom Mieter nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. Wir behalten jedoch den Anspruch auf den Mietpreis. Wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden.

 

  1. Allgemeines

 

(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.

 

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.